Beitragsordnung

Beitragsordnung Fechtclub Schkeuditz e.V.
(gültig ab 01.01.2023)

1.   Der monatliche Beitrag für Aktive Mitglieder beträgt (Klammerwert = alter Beitrag):

•    Kindergarten
•    Kinder, Jugendliche, Studenten
•    Erwachsene
12,00 €
15,00 €
17,00 €

2.   Beitrag für passive Mitglieder / Fördermitglieder:
    60,00 €/Jahr (höhere Beiträge, Spenden sind jederzeit willkommen)

3.   Sonderbeiträge für Familien pro Monat:

•    Mitglieder
•    Familie (3 und mehr Mitglieder)
29,00 €
36,00 €

4.   Die Beitragskassierung erfolgt bargeldlos in Form von Überweisung, Dauerauftrag
      bzw. Einzugsermächtigung auf das Konto des Fechtclub Schkeuditz e.V.:

•    IBAN:
•    BIC:
DE82 8605 5592 2270 0001 05
WELADE8LXXX
5. Die gewünschte Zahlungsweise ist im Aufnahmeantrag anzukreuzen. Änderungen sind schriftlich anzuzeigen.
Bei gewünschter Zahlungsweise „Einzugsermächtigung” sorgt das Mitglied dafür, dass zum Zeitpunkt des Beitragseinzuges das Konto eine ausreichende Deckung aufweist.
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass dem Verein immer die aktuellen Bankdaten bekannt sind.
6. Die Beitragskassierung erfolgt Quartalsweise jeweils zum 1. des Quartals.
7. Bei Beitragsrückständen von mehr als einem Monat werden die Beiträge kostenpflichtig angemahnt. Die Mahngebühr beträgt 1,00 €. Fallen zusätzliche Bankgebühren infolge fehlender Kontodeckung an, so trägt diese das Mitglied in voller Höhe.
8. Unbegründete Beitragsrückstände von mehr als 3 Monaten können zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen. Hierüber entscheidet der Vorstand.
In begründeten Fällen kann ein Aufschub der Beitragszahlung gewährt werden. Dieser ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
10. Fechtlizenzen für die Teilnahme am Wettkampfbetrieb sind über den Verein zu beziehen. Hierfür hat jedes Mitglied, welches am Wettkampfbetrieb teilnehmen möchte die Lizenzgebühr zum 31.10. des Vorjahres für das kommende Wettkampfjahr zu überweisen (Zahlungsbetreff „Fechtlizenz, Name, Vorname”).
11. Mit Abgabe des Mitgliedsantrages erkennt das Mitglied die Beitragsordnung vollinhaltlich an. Die Beitragsordnung ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
12. Änderung der Beitragshöhe und der Verfahrensweise der Beitragskassierung kann ausschließlich die Mitgliederversammlung beschließen

Schkeuditz, 01.01.2023

 

Frank Herzig
Vorsitzender
FC Schkeuditz e.V.

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Fechtclub Schkeuditz e.V. • Frank Herzig • Paptizer Straße 89 • 04435 Schkeuditz

 

 

Änderung zur Beitragsodnung:

Für die weitere Sicherung des Vereinseigentum, bei Notwendigkeit der weiteren Bereitstellung von kostenlosen Vereinsmaterial (Waffen und Ausrüstungsgegenständen zu Wettkämpfen) und der Einbeziehung der Mitglieder am Vereinsleben wurde auf der Mitgliederversammlung am 18.12.2012 folgende Änderung bzw. Ergänzung zur Beitragsordnung beschlossen:

Jedes Mitglied hat pro Jahr 8 gemeinnützige Stunden für den Verein zu erbringen.
Diese können durch das Mitglied selbst oder durch nahe Angehörige wie Eltern, Großeltern, Geschwister ab 14 Jahre, erbrach werden.
Möglichkeiten zur Leistungerbringung sind:

- Absicherung von Vereinwettkämpfen wie dem Wichtelturnier, Flughafenturnier,
Globana Cup, Hobbyturnieren, Anfängerprüfung
- Instandhaltung von Vereinsmaterial
- Vereinsveranstaltungen wie Sommerfest, Weihnachsfeier oder anderen noch zu bestimmenden oder anstehenden Vereinsaktivitäten.

Mitglieder welche keine aktiven Leistunen erbringen, können diese durch eine Zahlung von
15 € pro Stunde abgeldent machen.

Die Kontrolle darüber obliegt dem Vorstand oder einem vom Vorstand beautragten Mitglied.

Die Regelung tritt ab 1.1.2013 in Kraft

Der Vorstand

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Katalog über abrechenbare gemeinnützige Stunden

1. Vereinsmaterial
- Reparatur von Vereinsmaterial (Abrechnung nach Aufwand)
- Reinigung von Vereinsbekleidung (Abrechnung 1Std. pro Maschine)
- Reparatur von Vereinsbekleidung (Abrechnung nach Aufwand)
- Reinigung von Vereinsräumen (Abrechnung nach Aufwand)
- Instandhaltung von Vereinsräumen (Abrechnung nach Aufwand)

2. Turniere
- Helfer am Kiosk (Abrechnung nach Aufwand)
- Pässe schreiben (Abrechnung nach Aufwand)
- Auf- und Abbau der Wettkampfhalle (Abrechnung nach Aufwand)
- Kampfrichter (Abrechnung nach Aufwand)
- Hallensprecher (Abrechnung nach Aufwand)
- Materialtransporte (Abrechnung nach Aufwand)
- Verteilung von Plakaten und Flyern (Abrechnung nach Aufwand)

3. Vereinsveranstaltungen
dazu zählen:
(Sommerfest, Mitgliederversammlung, Weihnachtsfeier, öffentliche Präsentationen,
Trainingslager)
- Fahrten ins Trainingslager (Abrechnung nach Aufwand)
- Verteilung von Plakaten und Flyern (Abrechnung nach Aufwand)
- Materialtransporte (Abrechnung nach Aufwand)
- Übernahme von Einkauftätigkeiten (Abrechnung nach Aufwand)
- Übernahme von Programmpunkten (Abrechnung nach Aufwand)
- Auf- und Abbau der Veranstaltung (Abrechnung nach Aufwand)

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